Medienmitteilung

Politik will Gastro-Mitarbeitende schlechter versichern

Dübendorf, 15. September 2026

Der Nationalrat hat nun die Motion Rieder angenommen und ist damit dem Ständerat gefolgt. Das heisst: Trinkgelder sollen in ein paar Jahren von Sozialversicherungen und Steuern befreit werden.

Auch wenn das auf den ersten Blick gut klingen mag: Wir können diesen politischen Entscheid nicht nachvollziehen.

Seit bald drei Jahren stellen wir bei der Familie Wiesner Gastronomie sicher, dass unsere Trinkgelder sozialversichert sind. Und wir leisten unseren finanziellen Beitrag dazu. Von unseren Mitarbeitenden hören wir, wie wichtig diese Absicherung für sie geworden ist und wie viel einfacher sie durch den höheren ausgewiesenen Lohn zum Beispiel eine neue Wohnung finden.

Ein reales Beispiel zeigt, worüber wir hier sprechen: Ein frischgebackener Vater arbeitete während eines Monats rund zwei Wochen im Service und bezog danach zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Allein während dieser zwei Arbeitswochen erhielt er zusätzlich zu seinem Grundlohn CHF 2'790 Trinkgeld.

Wenn solche Einkommensbestandteile künftig nicht mehr versichert werden, fehlen sie bei Leistungen im Falle von Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Im schlimmsten Fall trifft das nicht nur die betroffene Person, sondern die ganze Familie.

Auch bei einer Trennung oder Scheidung kann nicht als Einkommen erfasstes Trinkgeld Folgen haben, weil es bei der Festsetzung des Kinderunterhalts fehlen kann. In unserem Beispiel würde das bedeuten, dass der/die Partner*in nicht einmal 50 % der zustehenden Alimente zugeteilt bekommt.

Wir sind seit Ende 2023 cashless und verfügen deshalb über eine sehr breite Datengrundlage zum Trinkgeld. Unsere Zahlen zeigen: Je nach Betrieb und Funktion können Trinkgelder zusätzlich 30 bis 70 % des Grundlohns ausmachen – im Extremfall auch mehr. Für viele Mitarbeitende ist das ein wesentlicher Teil ihres Einkommens.

Genau deshalb hat sich auch der Bundesrat wiederholt gegen eine generelle Auslassung der Trinkgelder von der Sozialversicherung ausgesprochen. Zudem haben 13 Rechtsprofessor*innen das Parlament vor verfassungsrechtlichen Problemen und einer möglichen Verletzung der Rechtsgleichheit mit anderen Branchen gewarnt. Auch Steuerexperten haben öffentlich vor möglichem Steuer-Missbrauch gewarnt.

Und nun beschliesst das Parlament das Gegenteil. Wir bedauern diesen Entscheid sehr.

Wichtig ist aber auch: Heute ändert sich noch nichts.

Die Annahme der Motion ist noch keine Gesetzesänderung. Der Bundesrat muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Danach folgen Vernehmlassung und erneut das Parlament. Zudem besteht die Möglichkeit eines Referendums. Bis zu einer allfälligen Gesetzesänderung gilt das heutige Recht weiter.

Wir werden deshalb weiterhin gemäss Gesetz Trinkgelder entsprechend unserer bisherigen Praxis mit Sozialversicherungen und Steuern abrechnen – transparent und mit einer sozialen Absicherung, die auch das tatsächliche Einkommen unserer Mitarbeitenden berücksichtigt.